Wir machen es einfach
Vom Antrag bis zur Vertragsverwaltung – wir machen es Ihnen so einfach wie möglich. Damit Sie Zeit für das Wesentliche haben –
Ihre Kunden.
Weil Qualität überzeugt
PRObAV ist die optimale Ergänzung zur gesetzlichen Rente – und bietet viele Vorteile. Für Sie und Ihre Mitarbeiter.
Damit Sie Zeit für Wichtiges haben
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bedeutet für Sie: Ein wertvolles Plus für Ihre Rente, Geld vom Chef und vom Staat. Das Beste: Sie müssen sich um nichts kümmern!
Herzlich Willkommen beim VOLKSWOHL BUND!
eine Herzensangelegenheit
Celine Carstensen-Opitz
Mitglied der Vorstände
Vorfreude in bewegten Bildern
VOLKSWOHL BUND bAV – Trailer
Weil Bedürfnisse unterschiedlich sind
Für jeden die richtige Lösung
Jedes Unternehmen ist einzigartig. Eine Vorsorge von der Stange? Wird dem nicht gerecht! Deswegen ist es uns eine Herzensangelegenheit, mit PRObAV ein umfangreiches Angebot an passgenauer Absicherung für jeden Bedarf zu bieten.
Ob Vertriebspartner, Geschäftsführer oder Arbeitnehmer: Auf unsere ausgezeichneten Lösungen können Sie sich ebenso verlassen wie auf unsere zuverlässigen Prozesse und unseren erstklassigen Service – digital und persönlich.
Vertriebspartner
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Wissen, was wichtig ist
Aktuelles
Wir halten Sie auf dem Laufenden. Über die aktuelle Rechtsprechung, Gesetzesänderungen und alles, was rund um das Thema bAV wichtig ist.

bAV Vertriebsimpulse: Kleiner Beitrag. Große Zukunft.
Die bAV ist längst mehr als Vorsorge – sie ist ein echtes Vertriebsargument. Sie bietet Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Vertriebspartnern starke Ansatzpunkte für erfolgreiche Beratungsgespräche. Denn

Nutzen Sie unsere digidor-Kampagne um Arbeitgeber noch digitaler anzusprechen.
Die Kampagne richtet sich gezielt an Arbeitgeber und informiert diese über die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung. Im Fokus stehen dabei die Vorteile bei der Gewinnung

Entgeltumwandlung eines Gesellschafter-Geschäftsführers (GGF): Muss eine Probezeit eingehalten werden?
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 19.11.2025 (Az. I R 50/22) entschieden, ob bei einer Entgeltumwandlung eines Gesellschafter-Geschäftsführers (GGF) eine Probezeit beachtet werden muss.
Wir sind für Sie da
Ausgezeichnete Verlässlichkeit
Das sagen andere
Zahlen sagen mehr als Worte
Wir halten unser Versprechen
Bereits 180.000 Versorgungsanwärter in ganz Deutschland vertrauen auf PRObAV. Allein im letzten Jahr haben wir rund 126 Millionen Euro an Leistungen ausgezahlt – weil wir da sind, wenn Sie uns brauchen!