Weil Qualität überzeugt
Ein Gewinn für alle
Deswegen ist die bAV sinnvoll für Ihr Unternehmen
Ihr Unternehmen baut auf qualifizierte und engagierte Mitarbeiter. Gutes Personal zu finden ist allerdings nicht leicht. Wer exzellent ausgebildete Fach- und Führungskräfte für sich gewinnen will, muss als erfolgreicher und verantwortungsbewusster Arbeitgeber überzeugen.
Mit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) leisten Sie einen großen Beitrag – und das schon mit einem kleinen Investment. Für Ihre Mitarbeiter sind eine Altersvorsorge und die Absicherung der eigenen Arbeitskraft unverzichtbar geworden.
Warum unterstützen Sie sie nicht einfach dabei und profitieren gleichzeitig von vielen Vorteilen:
- Sie zeigen soziales Engagement
- Imagegewinn für Ihr Unternehmen
- Attraktivitätssteigerung Ihres Unternehmens für neue Mitarbeiter
- Bindung treuer und qualifizierter Mitarbeiter
- nachhaltige Motivation
- Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung
- besonders günstige Konditionen bei Gruppenverträgen möglich
- wenig Aufwand durch die Möglichkeit der digitalen Verwaltung
- Neben einer angemessenen Vergütung sind es vor allem die „kleinen Dinge“, die Mitarbeiter schätzen und die sie so langfristig an ein Unternehmen binden. Wir sind davon überzeugt, dass eine bAV genau dafür ideal ist. Eine Investition, die sich für Sie und Ihrer Mitarbeiter lohnt – eben ein Gewinn für alle!
Wie das geht? Ganz einfach!
Wir haben die Lösung
bAV für Ihre Mitarbeiter und für Sie als Unternehmer
Wir bieten sowohl Ihnen als auch Ihren Mitarbeitern verschiedene Versicherungslösungen im Bereich der Altersvorsorge und der Arbeitskraftabsicherung an. Sie entscheiden, welche Lösung am besten zu Ihrem Unternehmen passt.
- Für Ihre Mitarbeiter
Mit der so genannten Direktversicherung sichern Sie Ihre Angestellten ganz einfach und unkompliziert ab. Dabei vereinbaren Sie mit Ihrem Mitarbeiter, dass ein Teil seines Bruttogehalts für die betriebliche Altersversorgung verwendet wird – ganz automatisch jeden Monat. Danach müssen sich beide Seiten um nichts mehr kümmern. Als Arbeitgeber bezuschussen Sie seinen Anteil und leisten damit einen wichtigen Beitrag zu einer besseren Vorsorge.
- Für Sie als Unternehmer
- Selbstverständlich können auch Sie als Geschäftsführer über Ihr Unternehmen eine zusätzliche Altersversorgung für sich selbst aufbauen. Dafür haben wir bereits 1996 die SECUNDA Unterstützungskasse für den Mittelstand e.V. gegründet, die Ihnen klare Vorteile bietet: Sie entscheiden, wie viel Sie sparen – nach oben gibt es keine Grenze! Darüber hinaus profitieren Sie und Ihr Unternehmen von Steuervorteilen und zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Ein erfahrener Partner – für Sie und Ihre Mitarbeiter
Darum mit uns
- Über 100 Jahre Erfahrung
Seit 1919 bieten wir Vorsorgelösungen an. Bereits seit dem Ende der 60er Jahre sind wir Experten in der betrieblichen Altersversorgung und damit ein verlässlicher Partner für Sie als Arbeitgeber.
- Digitaler Service
Wir machen es einfach. Denn mit Hilfe unserer speziellen Vertragsverwaltungsanwendung lassen sich alle Themen rund um die bAV schnell online und digital abwickeln. So sparen Sie viel Aufwand und noch mehr Zeit – damit Ihr Unternehmen für Sie im Vordergrund stehen kann!
- Experten an Ihrer Seite
Die bAV ist für uns eine Herzensangelegenheit. Deshalb steht Ihnen ein Team aus rund 40 erfahrenen Experten bei jedem Schritt zur Seite: Vom ersten Kontakt über die Vertragsverwaltung bis hin zur Zahlung der Renten sind Sie bei uns in den besten Händen und können sich auf unsere jahrzehntelange Expertise und Ihre persönlichen Ansprechpartner verlassen!
- Höchste Qualität
Ob bei unseren Lösungen, unserem Service oder unseren digitalen Prozessen: Wir bieten Ihnen und Ihren Mitarbeitern höchste Qualität. Darauf vertrauen auch bereits rund zwei Millionen zufriedene Kunden in ganz Deutschland. Unser Erfolgsrezept: eine vielfach ausgezeichnete Finanzstärke und regelmäßige Bestnoten bei Unternehmens- und Tarifratings. Weil für Sie nur das Beste gut genug ist.
Weil das Morgen zählt
Gemeinsam Verantwortung übernehmen
Es ist uns wichtig, unseren Beitrag für die Zukunft zu leisten. Für unsere Versicherten, für die Gesellschaft und für die, die nach uns kommen. Deshalb übernehmen wir in vielen Bereichen Verantwortung.
Wir wissen: Vor allem jungen Mitarbeitern ist es wichtig, finanziell abgesichert zu sein und gleichzeitig einen positiven Beitrag für die Zukunft zu leisten. Mit einer bAV, die ökologische und soziale Kriterien berücksichtigt, können Sie Ihre Mitarbeiter langfristig binden. Gleichzeitig positionieren Sie sich als Arbeitgeber, der aktiv den Weg in eine verantwortungsvolle Zukunft mitgestaltet.
Umfassender Umweltschutz
Wir leisten unseren Beitrag für mehr Umweltschutz. Zum Beispiel, indem wir unseren CO2-Fußabdruck verringern. Dazu heizen wir mit Erdwärme, begrünen unsere Dächer und stellen auf Solarenergie um. Wir kochen für unsere Mitarbeiter selbst und vermeiden unnötigen Abfall. Und unser eigenes Bienenvolk sorgt nicht nur für leckeren Honig, sondern auch für mehr Artenvielfalt mitten in Dortmund.Gemeinnützig und gesellschaftlich engagiert
Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst. Indem wir Menschen für die Zukunft absichern, tun wir schon eine Menge. Aber das reicht uns nicht! Seit Jahrzehnten unterstützen wir zehn soziale Projekte und Einrichtungen in unserer Region finanziell. Dabei engagieren wir uns besonders für Kinder in Not. Darüber hinaus leisten wir unseren Beitrag für die Aus- und Weiterbildung junger Menschen – denn gute Bildung ist entscheidend für die Zukunft.
Verantwortungsvolle Unternehmensführung
Verantwortung beginnt bei uns an der Spitze. Unsere Entscheidungsträger leben sie auf vielfältige Weise. Zum Beispiel haben sie sich verpflichtet, unsere Versicherungen fair und professionell zu vertreiben. Außerdem sind wir Gründungsmitglied der Brancheninitiative Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung. Und auch für unsere Mitarbeiter setzen wir uns täglich ein – damit sie Ihnen bestmöglich zur Seite stehen können. Dafür werden wir regelmäßig als einer der besten Arbeitgeber Deutschlands ausgezeichnet.
Verantwortungsbewusste Geldanlage
Eine wichtige Aufgabe für uns als Versicherer ist es, das Geld Ihrer Mitarbeiter anzulegen und zu verwalten. So unterstützen wir ihre finanzielle Absicherung – und gehen wir noch einen Schritt weiter. Dasselbe gilt natürlich auch, wenn Sie als Geschäftsführer Ihr Geld bei uns anlegen.
Wir prüfen genau, wo das Geld angelegt wird und berücksichtigen dabei ökologische, soziale und ethische Aspekte. Im Klartext: Wir investieren zum Beispiel in den Bereich der erneuerbaren Energien und unterstützen so beispielsweise Wind- und Solarkraftanlagen.
- Unsere verantwortungsvollen Versicherungen erkennen Sie am NEXT-Logo!
Bestens versorgt
Unsere Lösungen
Mit der bAV helfen Sie Ihren Mitarbeitern, über das Unternehmen für das Wesentliche vorzusorgen. Dabei haben Sie die Wahl: Ermöglichen Sie ihnen eine attraktive zusätzliche Rente. Oder sichern Sie ihre Arbeitskraft und damit ihre Existenz ab. Wie auch immer Sie sich entscheiden: Wir haben die richtige Lösung. Passgenau, leistungsstark, verlässlich.
Natürlich profitieren Sie als Geschäftsführer genauso, wenn Sie mit der SECUNDA Unterstützungskasse vorsorgen!
Altersvorsorge
Berufsunfähigkeit
Grundfähigkeit
Weil Ihre Zeit wertvoll ist
Wir machen es Ihnen einfach!
Sie begeistern Ihre Mitarbeiter, indem Sie ihnen die Entscheidungen und die Verwaltung rund um ihre Vorsorge abnehmen. Wir unterstützen Sie – indem wir es Ihnen so einfach wie möglich machen und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter.
Unterstützung vor ort
persönlicher Service
Digitale Vertragsverwaltung
Gruppen absichern
Versorgungsordnung
Zahlen sagen mehr als Worte
Wir halten unser Versprechen
Bereits 180.000 Versorgungsanwärter in ganz Deutschland vertrauen auf PRObAV. Allein im letzten Jahr haben wir rund 113 Millionen Euro an Leistungen ausgezahlt – weil wir da sind, wenn Sie uns brauchen!
Transparenz für alle
Die Versorgungsordnung
Mit unseren Services rund um die Versorgungsordnung unterstützen wir Sie gemeinsam mit unseren Kooperationsrechtsanwälten dabei, alle Rahmenbedingungen für Sie und Ihre Mitarbeiter transparent und verlässlich festzuhalten.
- Was ist eine Versorgungsordnung?
Die Versorgungsordnung ist eine schriftliche Vereinbarung, die Sie mit Ihren Mitarbeitern treffen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um ihre bAV zu regeln.
- Was steht drin?
- Welche Vorteile bietet sie?
Die wichtigsten Antworten
FAQ
Der Beitrag, den Ihr Mitarbeiter für seine betriebliche Altersversorgung anspart, wird automatisch von seinem Bruttogehalt abgezogen. Sie können diesen Beitrag bezuschussen, um seine Rente später zusätzlich zu erhöhen. Außerdem spart Ihr Mitarbeiter Steuern und Sozialabgaben, so dass er schon mit einem vergleichsweise kleinen Beitrag eine große Ersparnis erzielen kann.
Die betriebliche Altersversorgung kann Ihrem Unternehmen dabei helfen, qualifizierte Mitarbeiter für sich zu gewinnen und langfristig zu binden. Sie bietet steuerliche Vorteile und kann sich positiv auf das Betriebsklima auswirken. Darüber hinaus kommen Sie als Arbeitgeber Ihrer Fürsorgepflicht nach.
Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihren Mitarbeitern aktiv eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. Wenn ein Mitarbeiter an Sie herantritt, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer bestimmte Informationen über die betriebliche Altersversorgung zu geben. Welche das genau sind, erklärt Ihnen gerne Ihre Berater.
Sie als Arbeitgeber entscheiden, wie die betriebliche Altersversorgung ausgestaltet wird und welchen Tarif Sie anbieten. Ihr Berater unterstützt Sie selbstverständlich bei der Ausarbeitung und Entscheidung.
Seit dem 1. Januar 2022 sind Arbeitgeber in den meisten Fällen dazu verpflichtet, Ihren Mitarbeitern einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung zu zahlen. Dieser Zuschuss muss mindestens 15 % von dem Beitrag betragen, den der Mitarbeiter selbst einzahlt. Diese Regelung gilt, wenn Sie selbst durch die betriebliche Altersversorgung Ihres Mitarbeiters Sozialabgaben sparen. Natürlich können Sie freiwillig einen höheren Zuschuss zahlen, um Ihren Mitarbeitern einen zusätzlichen Anreiz zu bieten. Ob diese Regelung auf Sie zutrifft und wie hoch Ihr Zuschuss sein sollte, beantwortet Ihnen gerne Ihr Berater.
Nein, das müssen Sie nicht. Wenn ein Mitarbeiter den Arbeitgeber wechselt, kann er unter bestimmten Voraussetzungen das bisher angesparte Kapital mitnehmen. Sie müssen die betriebliche Altersversorgung jedoch nicht fortführen, sondern können dem Mitarbeiter die Übertragung des Guthabens in einen neuen Vertrag ermöglichen.
Für die betriebliche Altersversorgung gilt der sogenannte Gleichbehandlungsgrundsatz. Das bedeutet, dass allen Mitarbeitern die gleichen Konditionen angeboten werden müssen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, verschiedene Gruppen zu bilden, denen Sie unterschiedlich hohe Zuschüsse zahlen. Wichtig ist, dass diese Gruppen objektiv abgrenzbar sind, zum Beispiel Führungskräfte und nicht leitende Angestellte. Bei Fragen steht Ihnen Ihr Berater gerne zur Verfügung.
Bei der Gestaltung der Verträge hilft Ihnen Ihr Berater. Die Verwaltung der Verträge übernimmt in der Regel die Personalabteilung. Wir bieten Ihnen hilfreiche Online-Tools, mit denen die Verwaltung einfach und digital erfolgen kann.
Ja. Grundsätzlich können Sie entscheiden, ob Sie Ihren Mitarbeitern eine Altersvorsorge oder eine Absicherung der Arbeitskraft anbieten möchten. Je nachdem, worauf Sie Wert legen, bieten wir Ihnen für beide Möglichkeiten verschiedene Tarife an. Gemeinsam mit Ihrem Berater können Sie entscheiden, welche Variante am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.
Auch als Gesellschafter-Geschäftsführer können Sie über Ihr Unternehmen eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen. Noch interessanter als die Direktversicherung ist für Sie vielleicht unsere SECUNDA Unterstützungskasse für den Mittelstand e.V., die Ihnen viele Vorteile bietet. Sie können ohne Höchstgrenze Geld anlegen und dabei noch Steuern sparen. Ihr Berater hilft Ihnen gerne weiter.
Alles auf einen Blick
Downloads für Arbeitgeber
Rund um den Vertrag
- Abmeldung - Freigabeerklärung des bisherigen Arbeitgebers
- Änderung des Versicherungsnehmers (private Fortführung)
- Änderung SEPA Lastschriftmandat
- Antrag auf Übertragung nach Abkommen (DV, PK, PF)
- Antrag auf Übertragung gem. §4 Abs. 3 BetrAVG (DV, PK, PF)
- Antrag auf Wiederinkraftsetzung
- Antrag auf Zahlungsunterbrechung DV
- Aussetzung der Beitragszahlung im Krankheitsfall
- Entgeltumwandlungsvereinbarung nach § 3.63
- Entgeltumwandlungsvereinbarung nach § 40b
- Fondsänderung FONDS MODERN
- Inanspruchnahme der Nachversicherungsgarantie
- Übernahme der Versorgungszusage (§3.63)
- Übernahme der Versorgungszusage (§40b)
- Zuzahlung Direktversicherung
Informationen für Sie
- Beratungsunterlage Direktversicherung
- Beratungsunterlage für Gesellschafter-Geschäftsführer
- Beratungsunterlage Klassik Modern Next UK
- Beratungsunterlage KLASSIK MODERN UK
- Beratungsunterlage NEXT Step
- BU-Schutz in der Direktversicherung
- Für Ihre Beratung
- Garantien bei beitragsorientierten Leistungszusagen (BOLZ)
- GF-Schutz in der Direktversicherung
- PERSONALISIERBARE UNTERLAGE Altersvorsorge
- PERSONALISIERBARE UNTERlaGE Arbeitskraftabsicherung
- WARUM VOLKSWOHL BUND?