Wir machen es einfach
Ihr starker Partner
Darum mit uns
Mit einer bAV beim VOLKSWOHL BUND treffen Sie die richtige Entscheidung. Das sagen wir aus tiefster Überzeugung – aus diesen guten Gründen:
- Über 100 Jahre Erfahrung
- Erstklassiger digitaler Service
Wir machen es einfach. Mit unseren professionellen Tools können Sie alle Themen rund um die bAV schnell online und digital abwickeln – vom Antrag bis zur Vertragsverwaltung. Dabei können Sie sich jederzeit auf unsere leistungsstarken Prozesse verlassen. Damit Ihnen mehr Zeit für das Wesentliche bleibt: Ihre Kunden!
- Höchste Qualität
Wir bieten immer höchste Qualität. Das beweisen zahlreiche Auszeichnungen – unter anderem für unsere Finanzstärke, unsere Produktlösungen und unsere digitalen Prozesse. Rund zwei Millionen zufriedene Kunden in Deutschland vertrauen uns bereits – überzeugen auch Sie sich!
- Top Experten
Die bAV ist für uns eine Herzensangelegenheit. Deshalb steht Ihnen ein Team von rund 40 erfahrenen Experten bei jedem Schritt professionell zur Seite: Persönliche Ansprechpartner kümmern sich schnell und zuverlässig um Ihre Anliegen und Fragen. Bei Bedarf begleiten wir Sie bis zum Kunden vor Ort!

- Robert Dickner
- 0231-5433 538
- robert.dickner@volkswohl-bund.de

- Karsten Albrink
- 0231-5433 4217
- karsten.albrink@volkswohl-bund.de
Wir sind für Sie da











Ausgezeichnet und leistungsstark
Unsere Lösungen
Ob Altersversorgung, Berufsunfähigkeit oder Grundfähigkeit – wir bieten Ihren Kunden ausgezeichnete Lösungen, passgenau für jeden Bedarf.

- zwischen 50 und 80 % Beitragsgarantie wählbar
- Kopplung an die Fondsentwicklung und Beteiligung an Zinsüberschüssen
- bis zu 100 % Fondsquote
- börsentägliche, individuelle Überprüfung des Fondsportfolios
- optionale Bausteine GARANTIE PLUS und RENTE PLUS
- Zusageart: beitragsorientierte Leistungszusage
- Durchführungswege: Direktversicherung, Unterstützungskasse und Rückdeckungsversicherung

- zwischen zwei gemanagten Portfolios wählbar
- 80 %-ige Beitragsgarantie
- Kopplung an die Fondsentwicklung und Beteiligung an den Zinsüberschüssen
- bis zu 100 % Fondsquote
- regelmäßige und regelbasierte automatische Überprüfungen des Fondsportfolios
- GARANTIE PLUS inkludiert
- optionaler Baustein RENTE PLUS
- Zusageart: beitragsorientierte Leistungszusage
- Durchführungswege: Direktversicherung und Unterstützungskasse

- Anlage im Sicherungsvermögen
- Nettobeitragsgarantie
- Überschüsse für Indexbeteiligung oder als Direktgutschrift einsetzbar
- vier verschiedene Indizes zur Auswahl
- uneingeschränkte Gewinnmöglichkeiten bei steigenden Indizes, keine Verluste bei fallendem Index
- Zusageart: beitragsorientierte Leistungszusage

- Anlage im Sicherungsvermögen
- Überschüsse werden sicher bei uns angelegt und verzinst (KLASSIK ZINS)
- Zusageart: beitragsorientierte Leistungszusage oder Beitragszusage mit Mindestleistung
- Durchführungswege: Direktversicherung und Unterstützungskasse

- ausgezeichnete Fondsauswahl bestehend aus kostengünstigen ETFs, Zugang zu institutionellen Fondstranchen, Themenportfolios sowie Fonds, die ökologische und soziale Merkmale berücksichtigen
- kapitalmarktnahe Versorgung für Organpersonen und Angehörige
- 50%ige Beitragsrückgewähr zum Ablauf, für Organpersonen optional
- zahlreiche Flexibilitäten wie Beitragsfreistellungen oder Zuzahlungen und Erhöhungen im Rahmen der steuerlichen Grenzen

- persönliche Ansprechpartner von der Antrags- bis zur Leistungsabteilung
- ausgezeichnete Leistungsprüfung – bei uns entscheidet kein PC über Annahme oder Ablehnung
- top Telefon-Kundendienst
- wir verzichten auf die Beiträge bei Wegfall der Lohnfortzahlung für bis zu sechs Monate bei Arbeitsunfähigkeit – Zusage und Versicherungsschutz bleiben solange bestehen
- Möglichkeit der vereinfachten Risikoprüfung

- 25 versicherte Fähigkeiten – 25 klar definierte Leistungsauslöser
- Leistung auch bei Pflegebedürftigkeit, Demenz oder einem Tätigkeitsverbot wegen Infektionsgefahr
- wir verzichten auf die Beiträge bei Wegfall der Lohnfortzahlung für bis zu sechs Monate bei Arbeitsunfähigkeit – Zusage und Versicherungsschutz bleiben so lange bestehen
- Möglichkeit der vereinfachten Risikoprüfung
- Möglichkeit, die versicherte EXISTENZ-Rente zu zahlreichen Ereignissen zu erhöhen – ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Optionaler Baustein PSYCHE PLUS: Wir zahlen die vereinbarte Monatsrente auch, wenn die versicherte Person aufgrund einer psychischen Erkrankung beeinträchtigt ist.

- Absicherung auch bei psychischen Krankheiten
- Flexibilität durch Nachversicherungsgarantien
- Ergänzungsmöglichkeiten wie Beitrags-, Kaufkraft- und Leistungsdynamik
Gutverdiener richtig absichern
Die SECUNDA Unterstützungskasse
Selbstverständlich können Sie mit uns auch Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) bestmöglich absichern. Dafür haben wir die SECUNDA Unterstützungskasse für den Mittelstand e.V. gegründet. Ein klarer Vorteil für Gutverdiener: eine unbegrenzte Versorgungshöhe und attraktive Steuervorteile. Mit der SECUNDA profitieren sie darüber hinaus von zahlreichen weiteren Vorteilen:
- Kollektivkonditionen bereits ab einer Person
- preisgünstige Abwicklung
- auch fondsgebundene Absicherung möglich
- monatsgenaue Vertragslaufzeiten
- individuelle Garantiezeiten
- Möglichkeiten der vereinfachten Gesundheitsprüfung
- Restkapital bei Tod
- listenmäßige Anmeldungen
- bedarfsgerechte Inkassotermine
Wir machen es einfach
Unsere Services
Wir machen Ihnen das bAV-Geschäft so einfach wie möglich. Neben Ihren persönlichen Ansprechpartnern stellen wir Ihnen viele Hilfsmittel und digitale Tools zur Verfügung, die Ihnen die tägliche Arbeit erleichtern.
bAV-Netto-Tool
Versorgungsordnung
individualisierbare Flyer
VB[on]
bAVnet
XEMPUS advisor
Kollektivgeschäft
Vereinfachte Risikoprüfung im Kollektiv – unsere Grüne Ampel
Kooperationspartner
So einfach kann digitale Beratung sein!
Vertriebsunterstützung
Wir machen es Ihnen und Ihren Vertriebspartnern einfach – auch im Dschungel der Beratungsplattformen. Behalten Sie mit uns ganz einfach den Durchblick!
Mit unseren übersichtlichen Steckbriefen haben Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick. Welche Plattform bietet welche Funktionen? Wo finde ich die nötigen Informationen? Wer ist mein Ansprechpartner? Wir haben die Antwort.
So einfach kann digitale Beratung sein!
Wissen, was wichtig ist
Aktuelles
Wir halten Sie auf dem Laufenden. Über die aktuelle Rechtsprechung, Gesetzesänderungen und alles, was rund um das Thema bAV wichtig ist.

Die komfortable bAV-Lösung!
Ihr Kunde möchte an der Wertentwicklung von Fonds teilhaben, aber sich nicht selbst um die Auswahl und Anpassungen kümmern? Dann

Der PSVaG-Beitragssatz 2024 sinkt
Am 13.11.2024 wurde bekannt gegeben, dass der Beitragssatz für das Jahr 2024 von 1,9 (2023) auf 0,4 Promille herabgesenkt wird.

Ausgezeichneter Maklerservice – 1. Platz für die betriebliche Altersversorgung
AssCompact hat die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung mit dem besten Maklerservice in der betrieblichen Altersversorgung ausgezeichnet. Grundlage des Awards ist die

Sozialversicherungsrechengrößen 2025
Das Bundeskabinett hat die Sozialversicherungsrechengrößen 2025 beschlossen. (06.11.2024) Die nachfolgende Unterlage zeigt die Werte tabellarisch:

„WIR MÖCHTEN DIE BAV EINFACH MACHEN“
Im Gespräch mit der Finanzzeitschrift Cash berichten Karsten Albrink und Robert Dickner, VOLKSWOHL BUND-Experten für die betriebliche Altersversorgung, unter anderem

EXPERTEN TALK bAV: Erfolgstreiber im Markt – einfach und flexibel
der „EXPERTEN TALK“ geht in die nächste Runde. Sein Sie dabei! Thema: bAV: Erfolgstreiber im Markt – einfach und flexibel

Das BAG entscheidet über die tarifliche Abweichung vom Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung
Das Bundesarbeitsgericht entscheidet über die tarifliche Abweichung vom Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung vor Inkrafttreten des ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes Das Bundesarbeitsgericht hat in

BAV-KOMPETENZ-RATING 2024: ERSTMALS NOTE “SEHR GUT”
Im bAV-Kompetenz-Rating des Instituts für Vorsorge & Finanzplanung (IVFP) ist es uns aufgrund unserer gemeinsamen Anstrengungen erstmals gelungen, die Note

B(F)indungswirkung der betrieblichen Altersversorgung?
Ausgangslage Viele Arbeitgeber am Standort Deutschland eint eines – „Fachkräftemangel und teilweise sogar allgemeiner Arbeitskräftemangel“. In den nächsten Jahren, wenn
Gemeinsam stärker
Unsere Kooperationen
Mit den nachstehenden Arbeitgebervereinigungen unterhalten wir seit vielen Jahren Kollektivrahmenverträge in unterschiedlicher Ausprägung. Bei der Wahl dieser Kooperationspartner haben wir uns nicht nur von deren zum Teil jahrzehntelanger Kompetenz und Erfahrung, sondern auch von ihrer Integrität und Seriosität leiten lassen. Ist oder wird Ihr Kunde (als Unternehmer, Selbstständiger, Freiberufler oder die jeweilige juristische Person [GmbH, AG etc.]) in einer der Vereinigungen Mitglied, genießt er alle Vorteile des jeweiligen Kollektivrahmenvertrages und je nach Tarifvariante einen Beitrags- und Leistungsvorteil von bis zu 7 %. Diese Vorzugskonditionen sind bereits ab einer versicherten Person verfügbar – eine ideale Lösung, besonders wenn die Kriterien für einen eigenen Gruppen- oder Kollektivvertrag nicht erfüllt werden können. Außerdem erhalten Ihre Kunden noch weitere interessante Leistungen und Services der jeweiligen Vereinigung.
Weil das Morgen zählt
Wir übernehmen Verantwortung
Umfassender Umweltschutz
Wir leisten unseren Beitrag für mehr Umweltschutz. Zum Beispiel, indem wir unseren CO2-Fußabdruck verringern. Dazu heizen wir mit Erdwärme, begrünen unsere Dächer und stellen auf Solarenergie um. Wir kochen für unsere Mitarbeiter selbst und vermeiden unnötigen Abfall. Und unser eigenes Bienenvolk sorgt nicht nur für leckeren Honig, sondern auch für mehr Artenvielfalt mitten in Dortmund.Gemeinnützig und gesellschaftlich engagiert
Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst. Indem wir Menschen für die Zukunft absichern, tun wir schon eine Menge. Aber das reicht uns nicht! Seit Jahrzehnten unterstützen wir zehn soziale Projekte und Einrichtungen in unserer Region finanziell. Dabei engagieren wir uns besonders für Kinder in Not. Darüber hinaus leisten wir unseren Beitrag für die Aus- und Weiterbildung junger Menschen – denn gute Bildung ist entscheidend für die Zukunft.
Verantwortungsvolle Unternehmensführung
Verantwortung beginnt bei uns an der Spitze. Unsere Entscheidungsträger leben sie auf vielfältige Weise. Zum Beispiel haben sie sich verpflichtet, unsere Versicherungen fair und professionell zu vertreiben. Außerdem sind wir Gründungsmitglied einer Initiative für Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung. Und auch für unsere Mitarbeiter setzen wir uns täglich ein – damit sie Ihnen bestmöglich zur Seite stehen können. Dafür werden wir regelmäßig als einer der besten Arbeitgeber Deutschlands ausgezeichnet.
Verantwortungsbewusste Geldanlage
Eine wichtige Aufgabe für uns als Versicherer ist es, das Geld Ihrer Kunden anzulegen und zu verwalten. So unterstützen wir ihre finanzielle Absicherung – und gehen noch einen Schritt weiter.
Wir prüfen genau, wo das Geld Ihrer Kunden angelegt wird und berücksichtigen dabei ökologische, soziale und ethische Aspekte. Im Klartext: Wir investieren zum Beispiel in den Bereich der erneuerbaren Energien und unterstützen so beispielsweise Wind- und Solarkraftanlagen.

- Unsere verantwortungsvollen Versicherungen erkennen Sie am NEXT-Logo!
Gut zu wissen
FAQs & Checklisten
In Ihrem Beratungsalltag ergeben sich viele Fragen? Keine Sorge, wir machen es Ihnen einfach. Bei uns finden Sie klare Antworten auf Ihre Fragen und nützliche Checklisten, die Ihnen Schritt für Schritt weiterhelfen. So verstehen Sie alles – ganz einfach.

FAQ – Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung
FAQ – GGF- Können GGFs mit einer bAV vorsorgen, wenn bestimmte Steuerregeln erfüllt sind? Details dazu finden Sie hier:

FAQ – Arbeitgeberpflichten nach dem Nachweisgesetz
FAQ – Nachweisgesetz – Welche Pflichten haben Arbeitgeber laut Nachweisgesetz? Details dazu finden Sie hier:
Alles auf einen Blick
Downloads Für Vertriebspartner
Rund um den Vertrag
- ABMELDUNG - FREIGABEERKLÄRUNG DES BISHERIGEN ARBEITGEBERS
- ÄNDERUNG DER FONDSAUFTEILUNG
- ÄNDERUNG DES RENTENZAHLUNGSKONTOS
- ÄNDERUNG DES VERSICHERUNGSNEHMERS (PRIVATE FORTFÜHRUNG)
- ÄNDERUNG SEPA LASTSCHRIFTMANDAT
- ÄNDERUNG ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG KLASSIK MODERN
- Antrag auf Übertragung nach Abkommen (DV, PK, PF)
- Antrag auf Übertragung gem. §4 Abs. 3 BetrAVG (DV, PK, PF)
- ANTRAG AUF WIEDERINKRAFTSETZUNG
- ANTRAG AUF ZAHLUNGSUNTERBRECHUNG DV
- AUSSETZUNG DER BEITRAGSZAHLUNG IM KRANKHEITSFALL
- EMPFANGSBERECHTIGUNG DIREKTVERSICHERUNG
- ENTGELTUMWANDLUNGSVEREINBARUNG NACH § 3.63
- ENTGELTUMWANDLUNGSVEREINBARUNG NACH § 40B
- Inanspruchnahme der Nachversicherungsgarantie
- Renditedreieck (KFGR)
- Renditedreieck NEXT (KFGR)
- ÜBERNAHME DER VERSORGUNGSZUSAGE (§3.63)
- ÜBERNAHME DER VERSORGUNGSZUSAGE (§40B)
- Zuzahlung Direktversicherung
Für Ihre Beratung
- Austritt Arbeitnehmer
- BAV FÜR GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER
- Beratungsdokumentation + Fortführung
- Beratungsunterlage Direktversicherung
- BERATUNGSUNTERLAGE EXISTENZ
- Beratungsunterlage FONDS MODERN KOMFORT
- BERATUNGSUNTERLAGE FONDS MODERN (DV)
- Beratungsunterlage FONDS MODERN in der Unterstützungskasse
- BERATUNGSUNTERLAGE FONDS PUR (DV)
- BERATUNGSUNTERLAGE KLASSIK MODERN
- BERATUNGSUNTERLAGE KLASSIK MODERN NEXT
- Beratungsunterlage Klassik Modern Next UK
- Beratungsunterlage KLASSIK MODERN UK
- BERATUNGSUNTERLAGE NEXT STEP
- BU-Schutz in der Direktversicherung
- FAQ Gesellschafter Geschäftsführer Versorgung
- FAQ Nachweisgesetz
- GARANTIEN BEI BEITRAGSORIENTIERTEN LEISTUNGSZUSAGEN (BOLZ)
- GF-Schutz in der Direktversicherung
- Highlightblatt BU MODERN
- Leistungsbezug Kapital
- Leistungsbezug Rente
- Nachhaltigkeit in der Beratung
- Nachversicherungsgarantie BU MODERN
- Tarifübersicht bAV
- Vergleich NFGR vs. KFGR
- WARUM VOLKSWOHL BUND? FÜR ARBEITGEBER
- WARUM VOLKSWOHL BUND? FÜR VERTRIEBSPARTNER
- WOW – 6 Auszeichnungen für unsere bAV
- Zahlungsunterbrechung
Personalisierbare Unterlagen
Versicherungsbedingungen Altersvorsorge
Produktsteckbriefe Altersvorsorge
- KLASSIK MODERN KOMFORT (CKR DV)
- KLASSIK MODERN KOMFORT (CKR UK)
- FONDS PUR (FR DV)
- FONDS PUR NEXT (FR DV NEXT)
- KLASSIK MODERN (IR DV)
- KLASSIK MODERN NEXT (IR DV NEXT)
- KLASSIK MODERN (IR UK)
- KLASSIK MODERN NEXT (IR UK NEXT)
- FONDS MODERN KOMFORT (KFGR DV)
- FONDS MODERN KOMFORT NEXT (KFGR DV NEXT)
- FONDS MODERN KOMFORT (KFGR UK)
- FONDS MODERN KOMFORT NEXT (KFGR UK NEXT)
- FONDS MODERN (NFGR DV)
- FONDS MODERN NEXT (NFGR DV NEXT)
- FONDS MODERN NEXT (NFGR UK NEXT)
- FONDS MODERN (NFGR UK)
- Sofortbeginnende Rente (SRO UK)
Versicherungsbedingungen Arbeitskraftabsicherung
Produktsteckbriefe Arbeitskraftabsicherung
vereinfachte Risikoprüfung im Kollektiv
Kollektivkonditionen
Die wichtigsten Antworten
FAQ
Durch die Verringerung des Bruttogehalts aufgrund der sozialabgabenfreien Entgeltumwandlung zahlt der Arbeitnehmer auch weniger in die gesetzliche Sozialversicherung ein. Daher kann es sein, dass der Arbeitnehmer etwas weniger aus der Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung erhält. Der Unterschied beträgt aber oft nur wenige Euro.
Sinkt das Bruttoeinkommen unter die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung, kann die Entgeltumwandlung auch dazu führen, dass statt in die private wieder in die gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt werden muss.
Ja, der Mindestbeitrag liegt bei monatlich 10 Euro.
Ja, eine Beitragsstundung ist grundsätzlich auch in der betrieblichen Altersversorgung möglich. Vorteil: Im Gegensatz zur Beitragsfreistellung bleibt der Versicherungsschutz während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Das Verfahren ist jedoch je nach Art der betrieblichen Altersvorsorge unterschiedlich.
Sowohl das Kurzarbeitergeld als auch ein eventueller Zuschuss sind sogenannte „Entgeltersatzleistungen“ und können daher nicht für die betriebliche Altersvorsorge verwendet werden. Sobald wieder Entgelt gezahlt wird, fließen auch wieder Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge.
Wird jedoch in reduziertem Umfang weitergearbeitet und erhält der Arbeitnehmer neben dem Kurzarbeitergeld auch einen Teil des Lohns, bleibt die Entgeltumwandlungsvereinbarung und damit die betriebliche Altersvorsorge grundsätzlich bestehen. Die genaue Höhe der Beiträge hängt von der individuellen Entgeltumwandlungsvereinbarung ab. Ist beispielsweise ein fester Entgeltumwandlungsbetrag vereinbart, kann der Arbeitnehmer im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber den Beitrag reduzieren.