Das BAG entscheidet über die tarifliche Abweichung vom Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung
Das Bundesarbeitsgericht entscheidet über die tarifliche Abweichung vom Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung vor Inkrafttreten des ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner mündlichen Verhandlung am 20.08.2024